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Was sagt das Rechtsgutachten zur Ferkelkastration?

Marco Eberle ist Referent für Produktion und Markt beim Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) in Stuttgart.
Veröffentlicht am
ist Referent für Produktion und Markt beim Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) in Stuttgart.
ist Referent für Produktion und Markt beim Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) in Stuttgart.Interview und Foto: Heiner Krehl
BWagrar: Herr Eberle, das Rechtsgutachten zur betäubungslosen Ferkelkastration wurde im Januar in München vorgestellt (BWagrar 3/2017, Seite 15). Warum wurde es von wem mit welchem Ziel in Auftrag gegeben? Eberle: Am 4. Juli 2013 wurde die Möglichkeit der Ferkelkastration ohne Betäubung aufgehoben und nur noch während einer Übergangsphase bis 31.12.2018 ermöglicht. Seither stellen sich Fragen zu einer möglichen Verpflichtung, alternative Verfahren anwenden zu müssen, und welche Verfahren anerkannt werden können. Der Erhalt der Kastration mit einem geeigneten Schmerzmanagement – der sogenannte 4. Weg – ist von sehr großer Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der Veredlung in Baden-Württemberg und Bayern. Hierfür den rechtlichen Rahmen zu...
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