Bundesverwaltungsgericht erklärt Urteil für rechtskräftig
Kastenstand-Urteil: Umbau kommt teuer
Die klassischen Kastenstände für Sauen und Jungsauen mit 70 und 65 Zentimeter Breite könnten demnächst ein Auslaufmodell sein. Das untermauert das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. Die Stände seien zu eng und die Tiere könnten ihre Gliedmaßen nicht ungehindert ausstrecken, monieren die Richter. Was sagen Ferkelerzeuger dazu? Wir haben uns auf Betrieben im Land umgehört.
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Wenn dieses Urteil umgesetzt wird, macht man unter Umständen eine ganze Branche kaputt", reagiert Joachim Münz empört auf den Richterbeschluss am Bundesverwaltungsgericht. Ihnen bliebe dann nichts anderes übrig, als die vermeintlich zu engen Stände wieder auszubauen. Dabei, fügt der junge Landwirtschaftsmeister hinzu, hätten sie schon vor sechs Jahren Kastenstände mit einer über der von der Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung (TierSchNutztV) liegenden Norm mit durchweg 75 Zentimeter Breite (lichte Weite) in den neuen Zuchtsauenstall eingebaut. „Diese breiteren Stände stellten wir aus eigenen Stücken auf. Laut Verordnung wäre das nicht nötig gewesen", macht Münz deutlich. Freier Zu- und Austritt Für die Jungsauen hätten Kastenstände mit...
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