Bilanz zur Geflügelpest in Baden-Württemberg
Stallpflicht im Ländle aufgehoben
Durch konsequentes und frühzeitiges Handeln – Biosicherheitsmaßnahmen und Stallpflicht – konnte in Baden-Württemberg eine Übertragung des Geflülgelpesterregers von den Wildvögeln auf die Nutztierbestände vermieden werden, erklärte Landwirtschaftsminister Peter Hauk.
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Die Geflügelpestwelle ist abgeflaut und die Zugvögel sind in ihre Brutgebiete zurückgekehrt, also sei die Stallpflicht ab sofort aufgehoben, verkündete der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Freitag der vergangenen Woche. Die Biosicherheitsmaßnahmen würden jedoch weiter gelten und sollten unbedingt beachtet werden. Kurzes Fazit: Am 9. November gab es den ersten Wildvogelfund in Baden-Württemberg. Seitdem wurden 309 verendete Wildvögel gefunden, das ist die höchste Zahl in Deutschland. Der Schwerpunkt lag am Bodensee. Dank des Verständnisses und der Mitarbeit der Tierhalter – Stallhaltung sei schließlich nicht tierschutzkonform, aber „lieber eine eingesperrte als eine tote Ente" – hat es in Baden-Württemberg keinen...
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