KTBL-Tagung diskutiert aktuelle Rechtslage
Kastenstand-Urteil: Noch viele Fragen offen
Noch handelt es sich bei dem Magdeburger Kastenstand-Urteil um einen Einzelfall – allerdings um einen, den das Bundesverwaltungsgericht inzwischen bestätigt hat. Das Übereinkommen zur Breite von Kastenständen könnte bundesweit Folgen haben. Eine Lösung fehlt bisher. Eine Option: Der Gesetzgeber ändert die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV)t. Dadurch könnten Übergangsfristen für den Um- oder Neubau der Stände geschaffen werden.
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Das Urteil vom 8. November 2016 gleicht einem Paukenschlag: Damals bestätigen die Richter am Bundesverwaltungsgericht (BVewrG) Leipzig, dass das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Magdeburg vom 24. November 2015 rechtskräftig ist und weisen die Klage der LFD-Holding – ehemals Straathof – gegen den Landkreis und die tierschutzrechtliche Anordnung ab. Der Landkreis hatte bei einer Vor-Ort-Kontrolle einen Teil der Kastenstände in dem Schweinezuchtunternehmen als zu schmal beanstandet und dem niederländischen Betreiber Adrianus Straathof aufgegeben, die Kastenstände entsprechend den Vorgaben von Paragraf 24, Abs. 4 Nr. 2 der TierSchNutztV umzugestalten. Dagegen klagte dieser, wie sich zeigte, erfolglos. Reaktionen auf das Urteil In...
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