Koalition einigt sich auf Verordnung zur Stoffstrombilanz
Kritik am Mehraufwand
Die Bundesregierung hat auch den letzten Schritt zur Neufassung des Düngerechts geschafft. Nach wochenlangen Verhandlungen haben sich Union und SPD auf Details zur Umsetzung der im Düngegesetz geregelten Einführung einer obligatorischen Stoffstrombilanz für Tierhaltungsbetriebe bestimmter Größe ab dem Jahr 2018 verständigt.
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Aufgrund der Einigung soll der bislang vorgesehene 20 Prozent-Abzug für Messunschärfen bei der vorgeschriebenen Erfassung von Nährstoffgehalten gestrichen werden. Stattdessen wird ein Toleranzwert von zehn Prozent auf den betrieblichen Bilanzüberschuss eingeführt. Mit zehn Prozent sollen bei der Bilanzierung auch Grobfutterverluste angerechnet werden. Vorgesehen ist auch eine Klarstellung, dass für Biogasanlagen die Nährstoffströme erfasst werden müssen. Schließlich soll die in der Verordnung geregelte Bewertung der betrieblichen Stoffstrombilanz bis Ende 2022 befristet werden. Ab 2023 sollen die Vorschriften weiterentwickelt werden. Die Stoffstrombilanzverordnung soll diese Woche vom Bundeskabinett beschlossen werden. Der Bundestag...
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