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Änderungen im Flexirentengesetz ab 1. Juli 2017

Neue Hinzuverdienstgrenze für Rentner

Die einen fühlen sich mit 65 Jahren viel zu jung für die Rente und würden gern weiterarbeiten. Andere können nicht bis zur Regelaltersgrenze berufstätig bleiben – selbst wenn sie es wollten. Beiden Gruppen hilft das Flexirentengesetz (BWagrar 5/2017, S. 17). Zum 1. Juli treten nun die neuen Hinzuverdienstregelungen in Kraft, die Nicole Spieß im Folgenden vorstellt.
Veröffentlicht am
Die neue Jahreshinzuverdienstgrenze ermöglicht auch Frührentnern über mehrere Monate ohne Renteneinbußen Vollzeit zu arbeiten, etwa zu Erntezeiten.
Die neue Jahreshinzuverdienstgrenze ermöglicht auch Frührentnern über mehrere Monate ohne Renteneinbußen Vollzeit zu arbeiten, etwa zu Erntezeiten.Foto: Agrarfoto
Das Flexirentengesetz ermöglicht Arbeitnehmern, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand individueller zu gestalten. Davon profitieren auch Arbeitnehmer, die einen landwirtschaftlichen Betrieb im Nebenerwerb führen, außerlandwirtschaftlich erwerbstätige Ehegatten von Landwirten sowie landwirtschaftliche Arbeitgeber, die Rentenbezieher beschäftigen. Die Deutsche Rentenversicherung gewährt ihren Versicherten bei Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersrente. Diese Regelaltersgrenze erreichten Versicherte, die im Jahr 2011 oder zuvor das 65. Lebensjahr erreicht haben, mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Bei jüngeren Versicherten wird das Renteneintrittsalter seit 2012 stufenweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Unter bestimmten...
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