Visuelle Fleischuntersuchung ersetzt bisheriges Verfahren
Untersuchungsgang wird abgespeckt
Seit 1. Juni 2014 gelten vier neue EU-Verordnungen für Schweineschlachtungen innerhalb Europas, die zu einigen Änderungen bei der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung führen.
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In manchen Teilen Deutschlands hat die Einführung der „visuellen Fleischuntersuchung" oder „Fleischuntersuchung ohne Anschnitte" ohne Vorbedingungen inzwischen zu erheblichen Diskussionen beim amtlichen Untersuchungspersonal geführt. Zum Teil wird befürchtet, dass dadurch Nachteile für den Verbraucherschutz entstehen könnten. Doch was ändert sich tatsächlich? Im Vergleich zum bisher vorgeschriebenen Untersuchungsgang bei Schweinen kann der Anschnitt des Unterkieferlymphknotens (Ln. mandibulares) sowie des Herzens künftig in der Regel entfallen. Zudem müssen die Leber und wichtigsten Lymphknoten im Magen-Darm-Bereich nur noch im Verdachtsfall durchgetastet (Palpation) werden. Kein regelmäßiger Check der Haltungsbedingungen Die bisher...
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