Regeln gelten auch für Landwirte
Mit 63 Jahren in Rente
Seit 1. Juli 2014 können Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung und auch Landwirte bereits mit 63 Jahren in Rente gehen, wenn sie langjährig versichert sind. Und das ohne Rentenabschläge. Nicole Spieß, Sozialreferentin des LBV, erläutert die Voraussetzungen.
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Seit 2012 wird das Renteneintrittsalter in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und auch der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) stufenweise von 65 Jahre auf 67 Jahre erhöht. Mit 65 Jahren können seitdem nur noch Personen in Rente gehen, die mindestens 35 Versicherungsjahre nachweisen können. Für jeden Monat, den sie die Rente vor Erreichen ihrer Regelaltersgrenze in Anspruch nehmen, wird diese um 0,3 Prozent gekürzt. Dies gilt nur dann nicht, wenn man mindestens 45 Versicherungsjahre hat. Durch das am 1. Juli in Kraft getretene Rentenleistungsverbesserungsgesetz wird nun das Renteneintrittsalter für solch langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren vorübergehend auf 63 Jahre abgesenkt. Wer bis einschließlich 1952 geboren ist,...
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