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Düngeverordnung heizt Bodenmarkt zusätzlich an

Zu viel Stickstoff erhöht Produktionskosten

Die Anrechnung der Gärreste pflanzlichen Ursprungs auf die N-Ausbringungsobergrenze der Düngeverordnung in Höhe von 170 kg N/ha erhöht den Nährstoffdruck. Für einzelne Betriebe mit Tierhaltung oder Biogas steigen die Produktionskosten.
Veröffentlicht am
Stickstoffverteilung in Baden-Württemberg Abb.1 und Abb.2: Regionaler Anfall an anzurechnendem Stickstoff aus Gärresten pflanzlicher Herkunft auf Gemeindeebene in kg N/ha LF im Jahr 2011 (links) sowie regionaler Anfall an anzurechnendem Stickstoff aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und Gärresten pflanzlicher Herkunft auf Gemeindeebene in kg N/ha LF im Jahr 2010 bzw. 2011 (rechts).
Stickstoffverteilung in Baden-Württemberg Abb.1 und Abb.2: Regionaler Anfall an anzurechnendem Stickstoff aus Gärresten pflanzlicher Herkunft auf Gemeindeebene in kg N/ha LF im Jahr 2011 (links) sowie regionaler Anfall an anzurechnendem Stickstoff aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und Gärresten pflanzlicher Herkunft auf Gemeindeebene in kg N/ha LF im Jahr 2010 bzw. 2011 (rechts).Quelle: Bahrs
Die EU will eine neue Düngeverordnung (DüV). Bund und Länder sind bestrebt, im Verlauf der nächsten Monate eine novellierte Fassung zu verabschieden. Daraus ergibt sich wahrscheinlich eine Vielzahl von Konsequenzen, die im Folgenden anhand der Ausbringungsgrenze für Stickstoff in Höhe von 170 kg je ha veranschaulicht werden soll. Gemäß Paragraf 4 Abs. 3 DüV dürfen im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Fläche eines Betriebes maximal 170 kg Gesamtstickstoff aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft je Hektar ausgebracht werden. Stickstoff aus pflanzlicher Substanz muss derzeit nicht berücksichtig werden. Für den Wasserschutz, der in der neuen Düngeverordnung eine wichtige Rolle spielt, ist dies ein deutliches Defizit. Die...
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