Düngeverordnung heizt Bodenmarkt zusätzlich an
Zu viel Stickstoff erhöht Produktionskosten
Die Anrechnung der Gärreste pflanzlichen Ursprungs auf die N-Ausbringungsobergrenze der Düngeverordnung in Höhe von 170 kg N/ha erhöht den Nährstoffdruck. Für einzelne Betriebe mit Tierhaltung oder Biogas steigen die Produktionskosten.
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Die EU will eine neue Düngeverordnung (DüV). Bund und Länder sind bestrebt, im Verlauf der nächsten Monate eine novellierte Fassung zu verabschieden. Daraus ergibt sich wahrscheinlich eine Vielzahl von Konsequenzen, die im Folgenden anhand der Ausbringungsgrenze für Stickstoff in Höhe von 170 kg je ha veranschaulicht werden soll. Gemäß Paragraf 4 Abs. 3 DüV dürfen im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Fläche eines Betriebes maximal 170 kg Gesamtstickstoff aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft je Hektar ausgebracht werden. Stickstoff aus pflanzlicher Substanz muss derzeit nicht berücksichtig werden. Für den Wasserschutz, der in der neuen Düngeverordnung eine wichtige Rolle spielt, ist dies ein deutliches Defizit. Die...
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