Hinweise der SVLFG
Antrag auf Mütterrente
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Seit 1. Juli 2014 ist die Mütterrente in Kraft. Um die verbesserten Regeln für Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen zu können, brauchen Mütter von Kindern, die vor 1992 geboren sind, nichts zu unternehmen, sofern sie bereits eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung beziehen. Sie erhalten dann „von Amts wegen" einen Rentenzuschlag, der pro Kind 28,14 Euro im Monat ausmacht. Dies gilt jedoch nicht, wenn nach dem alten Recht die fünfjährige Wartezeit für eine Rente nicht erfüllt war. Weil bisher für vor 1992 geborene Kinder nur jeweils ein Jahr angerechnet wurde, begründete die Erziehung von bis zu vier Kindern noch keinen Anspruch auf Altersrente, wenn keine Zeiten aus einer Beschäftigung...
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