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Novelle gilt seit 1. August 2014

EEG: Das ändert sich für Solarstromerzeuger

Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist am 1. August 2014 in Kraft getreten. Damit haben sich die Rahmenbedingungen für Hausbesitzer und Investoren in vielerlei Hinsicht geändert.
Veröffentlicht am
Für Fotovoltaikanlagen, die nach dem 1.8.2014 in Betrieb gehen, ändern sich die Einspeisevergütung und die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch.
Für Fotovoltaikanlagen, die nach dem 1.8.2014 in Betrieb gehen, ändern sich die Einspeisevergütung und die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch.Foto: Landpixel
Besitzer von Neuanlagen, die ihren Solarstrom selbst verbrauchen möchten, müssen künftig grundsätzlich für jede Kilowattstunde Eigenverbrauch einen Teil der EEG-Umlage von derzeit 6,24 Cent entrichten. Dieses Jahr sind es noch 30 Prozent, ab 2016 steigt der Anteil auf 35 Prozent, ab 2017 sind 40 Prozent der Umlage zu zahlen. „Private Hausbesitzer trifft diese Regelung meist jedoch nicht", erklärt Tschamber. „Die Abgabe ist erst ab einer Anlagengröße von zehn Kilowatt installierter Leistung fällig." Ein Großteil der PV-Anlagen auf deutschen Dächern ist zwischen zwei und acht Kilowatt installierter Leistung (kWp) groß, das entspricht 20 bis 60 Quadratmeter Dachfläche. Fotovoltaik-Eigenverbrauch Die fast 1,5 Millionen Anlagen in Deutschland,...
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