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MEPL 6: Umweltzulage Wald UZW und Nachhaltige Waldwirtschaft NWW

Nachhaltige Waldwirtschaft im Fokus

Im Entwurf des Maßnahmen- und Entwicklungsplans 2014 bis 2020 (MEPL III) finden sich die Umweltzulage Wald und die Nachhaltige Waldwirtschaft. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) erläutert nachfolgend diese Forst-Programme.
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Für das Begründen von Eichenkulturen und die Verwendung von Wuchshüllen als Verbissschutz können Fördermittel beantragt werden.
Für das Begründen von Eichenkulturen und die Verwendung von Wuchshüllen als Verbissschutz können Fördermittel beantragt werden.Foto: Neub
1 Umweltzulage Wald (UZW) Bei der UZW gibt es weiter unmittelbar flächenbezogene Maßnahmen. Die Maßnahmen zum Erhalt und Verbesserung des Erholungs- und Bodenschutzwaldes ‚Umweltzulage B‘ und ‚Umweltzulage E‘ werden aufgrund der EU-Vorgaben nicht mehr als flächenbezogene Zulagen des Gemeinsamen Antrags, sondern als Investitionsmaßnahmen angeboten. Sie werden zukünftig über das Förderprogramm Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) in Form von Anteilsfinanzierungen gefördert. Die UZW-W (Wasserschutz) entfällt künftig. Sie spielte bereits bisher eine marginale Rolle. 1 a Umweltzulage Wald – Natura 2000 (UZW-N) Über 60 Prozent der Natura 2000-Gebiete liegen im Wald. Die Bewirtschaftung dieser Wälder ist weiter möglich. Es kann allerdings zum...
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