MEPL 6: Umweltzulage Wald UZW und Nachhaltige Waldwirtschaft NWW
Nachhaltige Waldwirtschaft im Fokus
Im Entwurf des Maßnahmen- und Entwicklungsplans 2014 bis 2020 (MEPL III) finden sich die Umweltzulage Wald und die Nachhaltige Waldwirtschaft. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) erläutert nachfolgend diese Forst-Programme.
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1 Umweltzulage Wald (UZW) Bei der UZW gibt es weiter unmittelbar flächenbezogene Maßnahmen. Die Maßnahmen zum Erhalt und Verbesserung des Erholungs- und Bodenschutzwaldes ‚Umweltzulage B‘ und ‚Umweltzulage E‘ werden aufgrund der EU-Vorgaben nicht mehr als flächenbezogene Zulagen des Gemeinsamen Antrags, sondern als Investitionsmaßnahmen angeboten. Sie werden zukünftig über das Förderprogramm Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) in Form von Anteilsfinanzierungen gefördert. Die UZW-W (Wasserschutz) entfällt künftig. Sie spielte bereits bisher eine marginale Rolle. 1 a Umweltzulage Wald – Natura 2000 (UZW-N) Über 60 Prozent der Natura 2000-Gebiete liegen im Wald. Die Bewirtschaftung dieser Wälder ist weiter möglich. Es kann allerdings zum...
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