MEPL 8: Landschaftspflege-Richtlinie (LPR) aufgewertet
Land fördert Erhalt der Natur und Landschaft
Die Land- und Forstwirtschaft hat über Jahrhunderte abwechslungsreiche Kulturlandschaften geschaffen und zur Vielfalt wildlebender Tiere und Pflanzen beigetragen. In den letzten Jahren war die Entwicklung nicht positiv. Der Erhalt von Natur und Kulturlandschaft ist zur wichtigen Aufgabe der Landnutzung und des Naturschutzes geworden. Das Land wertet deshalb die Landschaftspflege-Richtlinie (LPR) finanziell und inhaltlich deutlich auf.
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Die Landschaftspflege-Richtlinie dient dem Ziel, Vielfalt, Eigenart, Schönheit und Erholungswert von Natur und Landschaft zu bewahren. Ferner trägt sie dazu bei, freilebende Tiere und Pflanzen, insbesondere gefährdete Arten, zu schützen und deren Lebensräume zu erhalten und zu entwickeln. Ein großer Teil der heimischen Flora und Fauna ist auf spezielle Lebensräume, intakten Biotopverbund, extensive Nutzungen wie angepasstes Mähen oder extensive Beweidung und besondere Pflegemaßnahmen angewiesen. Die Landschaftspflege-Richtlinie (LPR) präsentiert dazu ein breites Förderspektrum (siehe ‚Zum Thema‘ unten links). Je nach Maßnahme können neben Landwirten auch Privatpersonen, Vereine, Verbände, Landkreise, Städte und Gemeinden unterstützt...
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