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Länder zum Greening

Kleine Änderungen

Veröffentlicht am
Die Direktzahlungen-Durchführungsverordnung wird den Bundesrat voraussichtlich mit kleinen Änderungen passieren. So sollen Pufferstreifen entlang von Gewässern, die als ökologische Vorrangfläche ausgewiesen werden, eine Breite von maximal 20 Metern aufweisen anstatt zehn Meter wie in der Vorlage. Damit soll die Streifenbreite der von ebenfalls als ökologische Vorrangflächen möglichen Feldrändern entsprechen. Ergänzt werden sollen die Kulturartenlisten der Zwischenfrüchte auf ökologischen Vorrangflächen ebenso die bei den Kurzumtriebsplantagen. Auf Vorrangflächen sollen beispielsweise Roggen sowie Saat- und Rauhafer als Mischungspartner zugelassen werden. Rot- und Wiesenschwingel sollen ebenfalls im Zwischenfruchtanbau möglich sein....
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