Vermarktungsnormen für Hühnereier
Regeln für den Eierverkauf
Die Kennzeichnung der Eier mit einem Erzeugercode ist EU-weit verbindlich geregelt. Die Buchstaben und Ziffernfolge gibt Verbrauchern sowie Kontrollbehörden Auskunft über die Haltungsform und die Herkunft der Eier.
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Eigentlich muss jeder Hühnerhalter erst ab 350 gehaltenen Tieren einen so genannten Erzeugercode bei seiner für ihn zuständigen Behörde beantragen und sich gemäß Legehennen-Betriebs-Register-Gesetz (LegRegG) registrieren lassen. In Baden-Württemberg ist das Veterinäramt des jeweiligen Landkreises für die Vergabe des Erzeugercodes und die Registrierung zuständig. Sollen Eier aus eigener Erzeugung auf dem Wochenmarkt vermarktet werden, sind diese jedoch unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Hühner seit 2005 mit dem Erzeugercode zu kennzeichnen. Hat ein Hühnerhalter also beispielsweise zehn Hühner und möchte deren Eier auf dem Wochenmarkt anbieten, ist auch dieser Erzeuger zur Stempelung der Eier mit der auf ihn registrierten Kennnummer...
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