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15. Februar ist oft zu spät

Zwischenfrüchte

Veröffentlicht am
DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken hat gegenüber den Amtschefs der Länderministerien die geplante neue Vorschrift kritisiert, Zwischenfrüchte und Begrünungen bis zum 15. Februar auf der Fläche belassen zu müssen. Besonders bei früh zu säenden Kulturen sei diese Frist außerordentlich problematisch. Der DBV fordert, diese Vorschrift aus dem Entwurf der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung (Cross-Compliance) zu streichen. Zumindest für die früheren Kulturen wie Sommergerste, Zuckerrüben, Gemüse und Frühkartoffeln müsse ein früherer Zeitpunkt möglich sein.
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