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Was im Jahr 2015 bei der Bewirtschaftung von Dauergrünland zu berücksichtigen ist

Wichtige Änderungen beim Dauergrünland

Im neuen Antragsjahr 2015 sind beim Dauergrünland (DG) einige Neuerungen zu beachten. Darüber informiert das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).
Veröffentlicht am
Die Nutzung im Jahr 2015 ist für den Status der Flächen maßgeblich Bereits in 2014 bestehendes Dauergrünland wird als „altes" Dauergrünland gewertet. Grünland, das zu einem späteren Zeitpunkt entsteht, wird als „neues" Dauergrünland gewertet. Grafiken MLR
Die Nutzung im Jahr 2015 ist für den Status der Flächen maßgeblich Bereits in 2014 bestehendes Dauergrünland wird als „altes" Dauergrünland gewertet. Grünland, das zu einem späteren Zeitpunkt entsteht, wird als „neues" Dauergrünland gewertet. Grafiken MLRMinisterium Ländlicher Raum
Zum einen tritt am 1. Januar die neue Regelung zu den Direktzahlungen und zum Greening in Kraft. Zum anderen ergeben sich aus Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und aus Auslegungsänderungen bei der Dauergrünlanddefinition durch die EU-Kommission Änderungen, die restriktiver sind als bisher. Dies hat auch Konsequenzen auf die bisherige Handhabung bei mehrjährigen Brachen. Ackerfutteranbau durchbricht die Fünf-Jahresregelung nicht EuGH-Vorabentscheidung zur Auslegung der Grünlanddefinition sowie die Pflicht, diese Fünf-Jahresregelung auch auf Brachen anzuwenden: Die in diesem Abschnitt beschriebenen Neuerungen kamen unabhängig von der in 2015 in Kraft tretenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zustande, finden aber ihren...
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