Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Auswirkung der neuen Düngeverordnung auf Grünland und Tierhaltung

Düngekorsett wird enger

Noch ist die neue Düngeverordnung nicht unter Dach und Fach, doch der Entwurf befindet sich auf der Zielgeraden. Die Novelle der Verordnung wird deutliche Verschärfungen für die Gülledüngung bringen. Über Folgen für Grünland, Futterbau und Tierhaltung informierten LAZBW-Mitarbeiter Prof. Dr. Martin Elsäßer und Dr. Hansjörg Nußbaum auf der Aulendorfer Wintertagung.
Veröffentlicht am
Mit der neuen Düngeverordnung wird der Gülleeinsatz strenger reglementiert. Das betrifft nicht nur die Ausbringtechnik.
Mit der neuen Düngeverordnung wird der Gülleeinsatz strenger reglementiert. Das betrifft nicht nur die Ausbringtechnik.Foto: Werner-Gnann
Verlängerte Sperrfristen, verschärfte Regeln für die Gülleausbringung, die Einbeziehung von Gärresten in die 170 kg N-Obergrenze, ein engeres Korsett für die Düngebedarfsermittlung und größere Lagerkapazitäten bei hohem Tierbesatz sind neue Vorgaben einer novellierten Düngeverordnung, wobei die Auflistung noch nicht erschöpft ist. Das wird nicht ohne Folgen bleiben, daraus machte Direktor Franz Schweizer keinen Hehl. „Gerade in viehdichten und biogasstarken Regionen wie in Oberschwaben wird das zusätzlichen Druck auf den Flächenmarkt ausüben", befürchtet er. Und auch von der anvisierten Paketlösung mit einer Länderöffnungsklausel bei der Düngeverordnung und dem Verzicht der Länder, JGS-Altanlagen der neuen Anlagenverordnung zu...
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
14,- EUR / 6 Wochen
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
14,- EUR / 6 Wochen
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.