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Herbstnachmeldungen für den Gemeinsamen Antrag

Fristen nicht vergessen

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) erinnert an die Termine zu den „Herbstnachmeldungen". Erstmals sind Schlagneubildungen aufgrund von Herbstnachmeldungen elektronisch über FIONA zu erfassen.
Veröffentlicht am
Schlagneubildungen werden dieses Jahr komfortabler über FIONA gelöst.
Schlagneubildungen werden dieses Jahr komfortabler über FIONA gelöst.Foto: MLR
Bei der Antragstellung im Frühjahr haben Landwirte im Gemeinsamen Antrag (GA) Angaben zum geplanten Anbau von FAKT-Begrünungen und ÖVF-Zwischenfrüchten gemacht. Wie in den Vorjahren sind inzwischen aufgetretene oder noch vorgesehene Änderungen im Flächenumfang oder die Aussaat auf anderen als den geplanten Flächen den unteren Landwirtschaftsbehörden mitzuteilen. Die Meldungen sind bis zu folgenden Terminen für die Fördermaßnahmen vorzunehmen: bis 31. August: FAKT E1.2 Begrünungsmischungen und F1 Winterbegrünung bis 15. September: FAKT E1.1 Herbstbegrünung bis 1. Oktober: ÖVF Ummeldung Ökologischer Vorrangflächen (ÖVF) Die Veränderungen bei den Flächen sind in schriftlicher Form vorzunehmen. Macht die Nachmeldung eine Änderung in der...
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