3 Fragen an ...
Genaues Abwägen nötig"
Dr. Tanja Frey , Fachtierärztin für Schweine beim Schweinegesundheitsdienst Baden-Württemberg in Fellbach, beschäftigt sich intensiv mit den theoretischen und praktischen Voraussetzungen für die Nottötung von Schweinen.
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BWagrar: Frau Dr. Frey, eine Frage auf dem Lehrgang in Boxberg lautete: „Darf oder muss ich dieses Ferkel töten?" Was gibt den Ausschlag für eine Nottöung? Frey: Laut Tierschutzgesetz ist das Töten von Tieren nur aus vernünftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen beispielsweise: Ein fehlender Saugreflex bei zu schwachen oder lebensunfähigen Neugeborenen. Dahinsiechende Tiere mit nicht therapierbaren Lahmheiten, starken Lungenentzündungen und Kümmerer, die auf Therapieversuche des Tierarztes nicht reagieren. Tiere, die akut krank oder verunfallt sind und geringe Heilungschancen haben. Dazu zählen Schweine mit Strangulationen, Knochenbrüchen oder Lahmheiten. Für jedes Tier müssen Erzeuger individuell über die Überlebensfähigkeit entscheiden, im...
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