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Neue Düngeverordnung auf einen Blick

Das gilt jetzt im Herbst

Was müssen Sie bei der Herbstanwendung von mineralischem N-Dünger und flüssigem Wirtschaftsdünger im Ackerbau beachten? Dr. Markus Mokry hat die gültigen Eckpunkte kurz zusammengefasst.
Veröffentlicht am
Für die Herbstdüngung gelten jetzt die neuen Vorgaben der Düngeverordnung.
Für die Herbstdüngung gelten jetzt die neuen Vorgaben der Düngeverordnung.Foto: Landpixel
Nach neuer Düngeverordnung (DüV) beginnt die Sperrfrist auf Ackerland für Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff (mehr als 1,5 Prozent Trockenmasse) nach der Ernte der letzten Hauptfrucht und dauert bis zum 31. Januar des Folgejahres. Abweichend hiervon kann bei einem vorhandenen N-Düngebedarf noch bis zum 1. Oktober gedüngt werden zu: Zwischenfrüchten, Winterraps, Feldfutter (Aussaat bis 15. September) und Wintergerste (nach einer Getreidevorfrucht bei einer Aussaat bis zum 1. Oktober). Was ist bei der Düngung der genannten Kulturen im Herbst zu beachten? Die maximale Düngermenge beträgt 60 kg/ha Gesamt-N oder 30 kg/ha Ammonium-N. Wie setzt man die Dünger ein? Mineralische N-Dünger: Die Summe aus dem jeweiligen N-Anteil,...
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