Erläuterungen zu ausgewählten Schritten des Regelverfahrens
So geht Flurbereinigung
Die Flurneuordnung ist über die Bedeutung einer agrarstrukturellen Ordnungsmaßnahme hinaus zu einem umfassenden Instrument zur Entwicklung der ländlichen Räume geworden. Dennoch hat angesichts des landwirtschaftlichen Strukturwandels die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen für die Landwirte oberste Priorität. Wir greifen sechs für die Landwirte wichtige Teilschritte im Verfahrensablauf auf.
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Anordnen kann eine Flurbereinigung die Obere Flurbereinigungsbehörde – in Baden-Württemberg das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) – wenn es eine Flurbereinigung für erforderlich und das Interesse der Beteiligten für gegeben hält. Die Anordnung erfolgt also von Amtswegen. Ein Antrag, eine Zustimmung oder eine Abstimmung der Betroffenen ist nicht erforderlich. Die Flurbereinigungsbehörde legt auch die Begrenzung des Flurbereinigungsgebietes fest. Einen Anspruch auf Einleitung einer Flurbereinigung gibt es jedoch nicht. Die Beantwortung der Frage, ob eine Flurbereinigung erforderlich ist, orientiert sich an den im Flurbereinigungsgesetz genannten Zielen, wie zum Beispiel an der Verbesserung der Produktions- und...
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