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Anpassung sind Grenzen gesetzt

Pachterhöhung bei Altverträgen

Veröffentlicht am
Das Oberlandesgericht Hamm entschied in einem Streit zwischen Pächter und Verpächter, dass der Pachtzins sogenannter Altverträge aufgrund einer Steigerung der Lebenshaltungskosten und des Durchschnittspreises angepasst werden kann, nicht aber aufgrund einer Steigerung der bei einer Neuverpachtung erzielbaren Pachtpreise (AZ 10 W 46/15). Der Verpächter hatte eine 40-prozentige Erhöhung des Pachtpreises auf rund 5800 Euro pro Hektar verlangt, nachdem er die langfristig verpachteten Flächen 2009 geerbt hatte. Der Pachtvertrag aus den Jahr 2006 mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2030 sah einen Pachtzins von 4100 Euro je Hektar vor. In erster Instanz hatte das Landwirtschaftsgericht eine 20-prozentige Preiserhöhung als gerechtfertigt angesehen...
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