So lässt sich der Gewinn mindern
Ab 2018 gelten für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) neue Grenzen. Die Ausgaben für GWG können komplett in einem Jahr steuerlich vom Gewinn abgezogen werden und zählen dann zu 100 Prozent als Betriebsausgabe.
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Die Aufwendungen für Investitionen in Anlagevermögen können aus steuerlicher Sicht grundsätzlich nur im Rahmen der Abschreibung auf die Nutzungsdauer verteilt werden. Eine Ausnahme gilt für sogenannte Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG). Diese können im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgabe erfasst und abgeschrieben werden. Die Grenze für die Beurteilung einer Anschaffung als GWG wird mit Wirkung zum 1. Januar 2018 auf 800 Euro erhöht. Bisher lag die Grenze bei 410 Euro. Entscheidend ist immer der Nettobetrag ohne Umsatzsteuer. Für den Fall, dass für die Investition ein Investitionsabzugsbetrag gebildet wurde, kann dieser noch von den Anschaffungskosten abgezogen werden. Dies kann dazu führen, dass durch die Bildung des...
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