Steueroptimierte Vorsorge
Bei der Entlohnung von Arbeitskräften gibt es bei der betrieblichen Altersversorge einige Änderungen. Für die Agrarbranche interessant ist der neue Förderbetrag für Geringverdiener.
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Der Bundesrat hat dieses Jahr das Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentenstärkungsgesetz) beschlossen. Kernpunkt des neuen Gesetzes ist die Möglichkeit, eine betriebliche Altersversorgung per Tarifvertrag im Unternehmen einzuführen. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz sollen die Möglichkeiten, motivierte und gute Mitarbeiter an den Betrieb zu binden, verbessert werden. Bisher galt folgende Regelung: Bei Abschluss eines Altersversorgungsvertrages waren die Beitragszahlungen bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2017: 76.200 Euro x 4,0 Prozent = 3048 Euro) steuer- und sozialversicherungsfrei. Ab 2018 erhöht sich die Grenze auf 8,0 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Diese Erhöhung gilt jedoch...
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