Vom Betriebsleiter zum Arbeitgeber
Die Zahl der Betriebe, in denen die Arbeit ausschließlich vom Landwirt und seiner Familie erledigt wird, nimmt ab. Lesen Sie hier, was bei der Beschäftigung von fremden Arbeitskräften zu beachten ist.
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Für alle Beschäftigten – gleich welcher Nationalität oder ob sie dauerhaft oder nur vorübergehend im Betrieb arbeiten – gelten die Vorschriften des deutschen Arbeitsrechts. Bereits bei der Suche nach einem Mitarbeiter können kostspielige Fehler passieren. Denn selbst wenn man beispielsweise einen jungen Landwirt zur Unterstützung im Betrieb sucht, darf man dies nicht in die Stellenanzeige schreiben. Denn dadurch würden sowohl Frauen als auch ältere Arbeitnehmer diskriminiert, was eine Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers zur Folge hat. Die Anzeige sollte deshalb neutral hinsichtlich Alter, Geschlecht, Herkunft und ähnlichem formuliert werden. Im Vorstellungsgespräch sind persönliche Fragen wie nach Familienplanung, Religion oder...
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