Geteilte Meinungen in den Ausschüssen des Bundesrats
Stoffstrombilanz umstritten
Die Umsetzung der Stoffstrombilanz bleibt umstritten. Die Bundesländer haben nach wie vor keine einheitliche Position zur Ausgestaltung der ab 1. Januar 2018 für einen Großteil der tierhaltenden Betriebe verpflichtenden Regelung zur Bilanzierung ihrer Nährstoffströme.
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Während sich der Agrarausschuss des Bundesrates Anfang letzter Woche mehrheitlich dafür aussprach, den Betrieben eine Wahlmöglichkeit bei der Bewertung der Stoffstromsalden einzuräumen (BWagrar Ausgabe 45, Seite 12), lehnte der Umweltausschuss dies in seiner Sitzung drei Tage später ab. Nach dem Votum des Agrarausschusses soll es den Betrieben überlassen sein, den von ihnen zu erstellenden Bilanzen als Bezugswert entweder einen festen bundeseinheitlichen Vergleichswert von 175 kg Stickstoff je Hektar und Jahr oder einen betriebsspezifisch zu ermittelnden Wert gegenüberzustellen. Damit könne der Verwaltungsaufwand gering gehalten und dem Bedürfnis einer ausgewogenen Datengrundlage für die Evaluierung der Stoffstrombilanzverordnung Rechnung...
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