Fördersumme bleibt aber Gewinner und Verlierer im Land
Neuabgrenzung benachteiligter Gebiete
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Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk stellte am Mittwoch in Stuttgart die für 2018 vorgesehene aber höchstwahrscheinlich erst 2019 in Kraft tretende Neuabgrenzung benachteiligter Gebiete und die Ausgestaltung der Förderung vor. Die Abrechnung erfolgt auf Ebene der Gemarkung, diese gilt dann als benachteiligt, wenn mindestens 60 Prozent der LF aufgrund der biophysikalischen Indikatoren als benachteiligt eingestuft wird und die Ertragsmesszahl (EMZ) kleiner als 46,6 ist. Insgesamt verringert sich die Kulissenfläche für die Ausgleichszulage landesweit von ursprünglich etwa 916.000 Hektar (ha) um rund 354.000 ha (minus 38,65 Prozent) auf rund 562.000 ha. Die Flächen in den Berggebieten verringern sich dabei von knapp 200.000...
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