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Sperrfrist

Notfalllösung in Niedersachsen

Veröffentlicht am
In Niedersachsen dürfen Tierhalter im akuten Notfall die Gülle auch in der derzeit geltenden Sperrfrist ausbringen. Das haben Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und Umweltminister Olaf Lies auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) per Erlass bestimmt. Durch extrem häufige Niederschläge in den vergangenen Wochen und Monaten hätten viele landwirtschaftliche Betriebe ihren Wirtschaftsdünger nicht ausbringen können, da die Flächen nicht befahrbar gewesen seien. Dadurch seien die Güllelager auf vielen Höfen so gut wie voll. Die Lage sei angespannt, und es könne zu Havariefällen kommen, bei denen Gülle unkontrolliert ins Erdreich abfließe und damit das Grundwasser gefährde.
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