Was die neuen Vorgaben für Futterbaubetriebe bedeuten
Jede Menge Zettel für den Düngeordner
Längere Sperrfristen, die Pflicht, den Düngebedarf zu dokumentieren, eine plausibilisierte Feld-Stall-Bilanz, um die Nährstoffflüsse im Betrieb genauer zu erfassen und noch viele weitere Vorgaben. Die neue Düngeverordnung hat es in sich. Wir waren bei einer Informationsveranstaltung des Landwirtschaftsamts Ravensburg in Christazhofen vor Ort und haben drei Allgäuer Landwirte nach ihrer Sicht der Dinge befragt.
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Längst sitzen die Besucher dicht gedrängt im Saal des Gasthauses Silberdistel der Allgäugemeinde unweit von Isny und ständig werden weitere Stühle angeschleppt. Rund hundert Besucher sind es am Ende, die auf engem Raum gespannt den Ausführungen der Berater vom Ravensburger Landwirtschaftsamt, Dr. Elmar Schlecker und Werner Sommerer, lauschen. Der Informationsbedarf der Bauern zur neuen Düngeverordnung ist enorm. Dabei haben erste Teile der im Juni vergangenen Jahres in Kraft getretenen neuen Gesetzesvorgaben bereits gegriffen wie etwa die erweiterten Sperrfristen für die Düngung und die neue Sperrfrist für Festmist von Klauentieren. Andere Vorschriften kommen erst im nächsten Jahr zum Tragen, wenn beispielsweise im Futterbaubetrieb die...
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