3 Fragen an ...
Die Tarifhoheit liegt bei uns in der Region
Hans-Benno Wichert aus Oberdischingen (Alb-Donau-Kreis) ist Vizepräsident des Landesbauernverbandes, Vorsitzender des Arbeitgeberverbandes der Land- und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg und Präsident des Schweinezuchtverbandes.
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BWagrar: Herr Wichert, im Dezember 2018 einigten sich der Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) auf eine neue Bundesempfehlung. Sie sieht Lohnerhöhungen für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft ab 1. Januar 2018 sowie Regelungen für Arbeitszeitkonten vor. Für wen gilt diese Bundesempfehlung? Wichert: Die Bundesempfehlung zwischen GLFA und IG BAU ist rechtlich unverbindlich. Sie ist, wie der Name sagt, eine Empfehlung, und zwar für die anschließend beginnenden regionalen Lohntarifverhandlungen. Denn die Tarifhoheit, also das Recht, Tarifverträge abzuschließen, liegt nicht beim Gesamtverband, sondern bei uns regionalen...
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