Geräte mit grünen Plaketten müssen zur Kontrolle
Jetzt die Spritze prüfen
Es ist unübersehbar der Frühling kündigt sich an. Höchste Zeit, die Pflanzenschutzgeräte betriebsbereit zu machen und die Gültigkeit der Plakette zu überprüfen. Folgende Plaketten sind zulässig: orange (2016-2019) und blau (2017-2020). Die Prüfplaketten von Spritz- und Sprühgeräten mit der Farbe grün verlieren zum Frühjahr 2018 ihre Zulassung und sind bei einer anerkannten Kontrollwerkstätte zur Überprüfung vorzufahren.
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Den rechtlichen Rahmen zur Prüfpflicht bildet die Pflanzenschutz-Geräteverordnung (PflSchGerätV) vom 6. Juli 2013. Sie verbietet laut § 6 die Verwendung ungeprüfter Ausbringgeräte. Nach § 7 dieser Verordnung begeht derjenige, der ohne gültige Plakette Pflanzenschutzmittel ausbringt, eine Ordnungswidrigkeit. Die Prüfpflicht hat sich auf fast alle Ausbringgeräte für Pflanzenschutzmittel ausgeweitet. So müssen Legemaschinen mit Sprüheinrichtungen zur Fungizidbehandlung von Pflanzkartoffeln wie auch Streifenspritzgeräte auf Ausstoßgenauigkeit kontrolliert werden. In Baden-Württemberg gibt es ein gutes Netz von Kontrollstellen. Die Zulassung zur Geräteprüfung erhält ein Kontrollbetrieb nur, wenn die technische Ausstattung einwandfrei ist, das...
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