Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Geräte mit grünen Plaketten müssen zur Kontrolle

Jetzt die Spritze prüfen

Es ist unübersehbar – der Frühling kündigt sich an. Höchste Zeit, die Pflanzenschutzgeräte betriebsbereit zu machen und die Gültigkeit der Plakette zu überprüfen. Folgende Plaketten sind zulässig: orange (2016-2019) und blau (2017-2020). Die Prüfplaketten von Spritz- und Sprühgeräten mit der Farbe grün verlieren zum Frühjahr 2018 ihre Zulassung und sind bei einer anerkannten Kontrollwerkstätte zur Überprüfung vorzufahren.
Veröffentlicht am
Die grünen Plaketten an Spritz- und Sprühgeräten verlieren 2018 ihre Gültigkeit. Die neue Plakettenfarbe ist aktuell gelb, die dann bis zum Jahr 2021 gilt.
Die grünen Plaketten an Spritz- und Sprühgeräten verlieren 2018 ihre Gültigkeit. Die neue Plakettenfarbe ist aktuell gelb, die dann bis zum Jahr 2021 gilt.Foto: Glaser
Den rechtlichen Rahmen zur Prüfpflicht bildet die Pflanzenschutz-Geräteverordnung (PflSchGerätV) vom 6. Juli 2013. Sie verbietet laut § 6 die Verwendung ungeprüfter Ausbringgeräte. Nach § 7 dieser Verordnung begeht derjenige, der ohne gültige Plakette Pflanzenschutzmittel ausbringt, eine Ordnungswidrigkeit. Die Prüfpflicht hat sich auf fast alle Ausbringgeräte für Pflanzenschutzmittel ausgeweitet. So müssen Legemaschinen mit Sprüheinrichtungen zur Fungizidbehandlung von Pflanzkartoffeln wie auch Streifenspritzgeräte auf Ausstoßgenauigkeit kontrolliert werden. In Baden-Württemberg gibt es ein gutes Netz von Kontrollstellen. Die Zulassung zur Geräteprüfung erhält ein Kontrollbetrieb nur, wenn die technische Ausstattung einwandfrei ist, das...
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
14,- EUR / 6 Wochen
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
14,- EUR / 6 Wochen
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.