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risikoausgleichsrücklage

Regierung lehnt ab

Veröffentlicht am
Die Bundesregierung plant weiterhin keine Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage für landwirtschaftliche Betriebe. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion verweist die Regierung auf die Ergebnisse einer Studie der Uni Hohenheim aus dem Jahr 2011, nach denen eine Risikoausgleichsrücklage nicht zu den gewünschten Entlastungseffekten in der Landwirtschaft führen würde. Gleichzeitig werde mit der Ende 2016 eingeführten dreijährigen Gewinnglättung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft den Anliegen Rechnung getragen. Allerdings gilt diese Regelung nur befristet bis 2022. Ausdrücklich betont die Regierung die wachsende Bedeutung des Risikomanagements in der Landwirtschaft.
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