Schlachthöfe
Videoüberwachung
- Veröffentlicht am
Videoüberwachung in deutschen Schlachthöfen ist rechtlich grundsätzlich zulässig. Darauf hat die Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Susanne Mittag, aufmerksam gemacht und sich dabei auf Ergebnisse des von ihr in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages bezogen. Eine Videoüberwachung in Schlachtbetrieben ist denkbar, wenn der Fokus nicht auf den handelnden Personen, sondern auf dem Betäubungs- und Tötungsvorgang liege. Mittag wies darauf hin, dass es in Großbritannien seit Mai eine verpflichtende Videoüberwachung gebe.
BWagrar Landwirtschaftliches Wochenblatt Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
BWagrar Schwäbischer Bauer Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
Sie haben bereits ein Print-Abo? Bestellen Sie ein rabattiertes Digital-Upgrade.
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.
