Sonderregelungen greifen
FAZIT
Keine Maut für Land- und Forstwirte
Seit 1. Juli sind auch alle Bundesstraßen mautpflichtig. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat jedoch einer Kulanzfrist zugestimmt, die vor allem Land- und Forstwirte von der Maut befreit, auch wenn sie Beförderungen mit Traktoren schneller als 40 km/h durchführen. Was Sie dazu wissen müssen, fasst der folgende Beitrag zusammen.
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Die aktuelle Situation bei der Maut stellt sich in der Kurzübersicht so dar: Alle Bundesstraßen sind seit dem 1. Juli 2018 mautpflichtig. Die Maut ist fällig für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit mindestens 7,5 t zulässigen Gesamtgewicht. Landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 40 km/h sind immer von der Maut befreit (auch Lohnunternehmer, Biogasanlagen, Landmaschinenhändler, ...). Hierbei ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) des Motorfahrzeuges maßgebend, nicht die Betriebsgeschwindigkeit! Landwirtschaftliche Schlepper (auch mit Anhängern) sind bei Landwirten und bei Transporten über den Maschinenring e.V. befreit, auch wenn sie schneller als 40 km/h zugelassen sind. Grundsätzliches zur Maut Nach dem...
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