BERICHTIGUNG
Förderung für Gülletechnik
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Die Höhe des förderfähigen Investitionsvolumens für verlustmindernde Ausbringtechnik von Gülle, die in BWagrar Ausgabe 30/2018 auf Seite 23 genannt wurde, gilt für Hessen. In Baden-Württemberg beträgt der Fördersatz 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Förderung ist nach dem derzeit gültigen GAK Rahmenplan bis zum 31. Dezember 2019 befristet. Im Übrigen gelten die Förderbedingungen des Agrarinvestitionsförderprogramms. Weiteres rund um das Agrarinvestitionsförderprogramm finden Sie unter www.landwirtschaft-bw.info/ mit dem Suchbegriff „AFP".
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