Bei Öko-Saatgut aus dem Vollen schöpfen
Die Verwendung von Saat- und Pflanzgut ist in den EU-Rechtsvorschriften für den Ökologischen Landbau klar geregelt: Wenn ökologisch vermehrtes Saat- oder Pflanzgut verfügbar ist, muss es verwendet werden.
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Saat- und Pflanzgut gilt laut der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau als ökologisch anerkannt, wenn es ökologisch vermehrt wurde. Das heißt in der Praxis, dass es von Pflanzen stammen muss, die mindestens seit einer Generation nach ökologischen Richtlinien angebaut wurden. Noch strengere Vorschriften gibt es bei ausdauernden Kulturen wie beispielsweise Obst oder Wein. Hier müssen die Elternpflanzen zwei Wachstumsperioden ökologisch bewirtschaftet worden sein. Wichtig zu wissen: Ökologisch vermehrtes Saat- und Pflanzgut darf auch aus der Umstellung stammen. Das eröffnet weitere Möglichkeiten. Allerdings gibt es auch eine Grundregel: Gentechnische Verfahren sind nicht zugelassen. Was darunter alles angesehen wird, ist jedoch...
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