Hausfriedensbruch bestätigt
Stalleinbruch
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Stalleinbrüche durch Tierrechtler bleiben als Hausfriedensbruch strafbar. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart am 4. September entschieden (Aktenzeichen: 2 Rv 25 Ss 145/18). Das Gericht wies die Revision eines Tierrechtlers gegen seine Verurteilung durch die Vorinstanzen zurück. Das Amtsgericht Schwäbisch Hall und in der Berufungsinstanz das Landgericht Heilbronn hatten den Tierrechtler nach dem Einbruch in einen Putenstall bei Schwäbisch Hall verurteilt. Durch die letztinstanzliche Entscheidung ist das Urteil jetzt rechtskräftig. Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) hat den Beschluss des OLG Stuttgart begrüßt. „Wir freuen uns sehr über diese klare Entscheidung, die eindeutig festhält: Tierrechtler dürfen sich...
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