TSK Meldestichtag nicht vergessen
Stichtag 1. Januar
Die Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg erinnert daran, dass zum 1. Januar 2019 die Bestandszahlen gemeldet werden müssen. Nach den an diesem Tag gemeldeten Tieren bemisst sich der Beitrag zur Tierseuchenkasse.
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Meldebögen werden von der Tierseuchenkasse (TSK) bis Mitte Dezember versandt. Wer bis zum 1. Januar 2019 keinen Meldebogen erhalten hat, wird gebeten, dies der TSK mitzuteilen (Tel. 0711/9673-666, Fax: –710, E-Mail: beitrag@tsk-bw.de, Internet: www.tsk-bw.de ). Meldepflichtige Tiere sind Pferde, Schweine, Schafe, Bienenvölker (sofern nicht über einen Landesverband gemeldet), Hühner,Truthühner/Puten. Nicht zu melden sind Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffeln. Deren Daten werden aus der HIT-Datenbank herangezogen. Nicht meldepflichtig sind unter anderem gefangengehaltene Wildtiere (Damwild, Wildschweine), Esel, Ziegen, Gänse und Enten. Werden bis zu 49 Hühner und/oder Truthühner und keine anderen meldepflichtigen Tiere...
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