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TSK – Meldestichtag nicht vergessen

Stichtag 1. Januar

Die Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg erinnert daran, dass zum 1. Januar 2019 die Bestandszahlen gemeldet werden müssen. Nach den an diesem Tag gemeldeten Tieren bemisst sich der Beitrag zur Tierseuchenkasse.
Veröffentlicht am
Meldebögen werden von der Tierseuchenkasse (TSK) bis Mitte Dezember versandt. Wer bis zum 1. Januar 2019 keinen Meldebogen erhalten hat, wird gebeten, dies der TSK mitzuteilen (Tel. 0711/9673-666, Fax: –710, E-Mail: beitrag@tsk-bw.de, Internet: www.tsk-bw.de ). Meldepflichtige Tiere sind Pferde, Schweine, Schafe, Bienenvölker (sofern nicht über einen Landesverband gemeldet), Hühner,Truthühner/Puten. Nicht zu melden sind Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffeln. Deren Daten werden aus der HIT-Datenbank herangezogen. Nicht meldepflichtig sind unter anderem gefangengehaltene Wildtiere (Damwild, Wildschweine), Esel, Ziegen, Gänse und Enten. Werden bis zu 49 Hühner und/oder Truthühner und keine anderen meldepflichtigen Tiere...
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