Vortragstagung zu Eingriffen an Nutztieren
Haltung ans Tier anpassen
Das Team der Jungen DLG lud in die Hochschule nach Nürtingen ein, um darüber zu diskutieren, inwiefern routinemäßige Eingriffe an Nutztieren, wie Ferkelkastration, Schnäbel kürzen, Schwänze kupieren und Enthornen, mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sind.
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Die Landesbeauftragte für Tierschutz in Baden-Württemberg, Dr. Julia Stubenbord, betonte, dass Tierschutz Staatsziel ist. Deshalb gibt es im Tierschutzgesetz ein Betäubungsgebot und ein Amputationsverbot. Allerdings gibt es Ausnahmen, zum Beispiel die Eingriffe an Jungtieren. „Das Tier sollte nicht an die Haltung angepasst werden, sondern umgekehrt", meinte Stubenbord. Es sollte berücksichtigt werden, wie die Haltung für die Gefahren verantwortlich ist, die Grund für den Eingriff sind. „Die Haltung von Schweinen ist momentan am kritischsten, hier haben wir ein Problem und passen das Tier an die Haltung an", erklärte die Tierschutzbeauftragte. Dabei geht es auch um die Ferkelkastration als eine Ausnahme von der Betäubungspflicht. Die...
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