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Verbringungsregelungen und Tierhaltererklärungen

Regelungen zur Blauzunge

Im Zuge des Ausbruchs der Blauzungenkrankheit im Landkreis Rastatt hat das Ministerium für Ländlichen Raum kurz vor Weihnachten die aktuellen Regelungen zum Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen und Gatterwild aus Betrieben in Baden-Württemberg veröffentlicht. Zeitgleich hat das Bundeslandwirtschaftsministerium die Tierhaltererklärungen für Schlachttiere und Kälber aktualisiert.
Veröffentlicht am
Alle wichtigen Unterlagen finden Sie unter www.bwagrar.de zum Herunterladen. Das MLR hatte am 22. Dezember 2018 die aktuellen Regelungen zum Verbringen empfänglicher Tiere innerhalb und außerhalb von Baden-Württemberg unter anderem an die berufsständischen Verbände weitergeleitet. Die jeweils zu verwendenden Tierhaltererklärungen für Kälber, Schlachttiere und Sperrgebiet sowie die Verbringungsregelungen wurden unmittelbar in www.bwagrar.de eingestellt und stehen zum Herunterladen zur Verfügung. Verbringungsregelungen Zucht- und Nutzrinder können zunächst zeitlich befristet bis zum 28. Februar 2019 (danach wird in Abhängigkeit von der Wetterlage und der Verfügbarkeit von Impfstoff neu beraten) aus der Restriktionszone in die freien Gebiete...
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