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Auswirkungen des Energiesammelgesetzes

Bei Gülle sorgfältig rechnen

Das Energiesammelgesetz, das unter anderem einige Vorschriften im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geändert hat, ist noch im Dezember 2018 in Kraft getreten und entfaltet bereits jetzt Wirkung. Wichtige relevante Änderungen für die Biogasbranche sollen nachfolgend überblicksmäßig dargestellt werden.
Veröffentlicht am
Gülleanlagen über 100 kW mit Inbetriebnahme ab 2017 müssen überbauen, aber bekommen keinen Flexzuschlag.
Gülleanlagen über 100 kW mit Inbetriebnahme ab 2017 müssen überbauen, aber bekommen keinen Flexzuschlag.nowick/agrar-press
Nach wie vor sieht das EEG 2017 vor, dass kleine Gülleanlagen, welche im Jahresdurchschnitt mehr als 80 Masseprozent Gülle einsetzen (mit Ausnahme von Geflügelkot), auch ohne Ausschreibung eine relativ hohe Vergütung pro Kilowattstunde (kW) erhalten, wenn sie eine Leistung von 75 kW nicht überschreiten. Neue Leistungsgrenze für kleine Gülleanlagen Nach der bisherigen Rechtslage war es so, dass die Anlage maximal 75 kW insgesamt installiert haben durfte. Die gesetzliche Neuregelung sieht nun vor, dass die Anlage bis zu 150 kW installierte Leistung haben darf, im Jahresdurchschnitt aber maximal 75 kW Bemessungsleistung erzeugt werden dürfen (einschließlich Eigenstromnutzung). Auf den ersten Blick stellt dies eine wesentliche Verbesserung...
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