Neuerungen und Tipps zum Gemeinsamen Antrag
Anfang März wird FIONA freigeschaltet
In den nächsten Tagen kommt das Informationsmaterial zum Gemeinsamen Antrag 2019 sowie zu den Neuerungen des elektronischen Antragssystems FIONA und den angebotenen Fördermaßnahmen auf die Höfe. FIONA selbst (
www.fiona-antrag.de
) wird voraussichtlich in der Kalenderwoche 10 zur Antragstellung geöffnet. Über wichtige Eckpunkte und Neuerungen informiert das Landwirtschaftsministerium.
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Diese Informationen werden allen Antragstellern des Gemeinsamen Antrags 2018 beziehungsweise inzwischen neu registrierten Antragstellern auch in Papierform zugeschickt. Wie im Vorjahr liegen dem zugesandten Infopaket auch Hinweise zur Möglichkeit einer kostenlosen Betriebsanalyse bei. Die Antragstellung ist ausschließlich elektronisch über FIONA möglich. Dies gilt auch für eine nachträgliche Beantragung einzelner Maßnahmen und Flächen. Für den Fall, dass Sie Flächen in anderen Bundesländern bewirtschaften, ist zusätzlich zur alphanumerischen Angabe in FIONA die grafische Erfassung Ihrer Flächen mit Flächenangaben wie beispielsweise Nutzungscodes, ÖVF-Codes oder die Angaben zur ZA-Aktivierung im Antragssystem des jeweiligen Bundeslandes...
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