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Tipps für die Düngung IM FOKUS

Düngeverordnung: Das gilt für den Weinbau

Die neue Düngeverordnung (DüV) bringt einige Einschränkungen im Weinbau mit sich. Wer aber als Weinbaubetrieb bisher seine Hausaufgaben gemacht hat, sollte mit der neuen DüV größtenteils gut zurechtkommen.
Veröffentlicht am
Alle Betriebe, die weniger als 50 kg N/ha und weniger als 30 kg P2O5/ha (50/30er-Regel) mineralisch oder organisch ausbringen, sind von der Düngebedarfsermittlung und dem Nährstoffvergleich befreit. Kleine Betriebe mit einer Fläche von unter zwei Hektar sind sogar von der 50/30er-Regel befreit, es sei denn, sie bringen mehr als 50 kg N/ha oder 30 kg P2O5/ha zugekaufte organische Wirtschaftsdünger aus. Bodenproben sind eine wichtige Grundvoraussetzung für eine zielgerichtete Düngung. Pflicht ist die Bodenuntersuchung nur für Bewirtschaftungseinheiten größer als ein Hektar, wenn wesentliche Phosphatmengen pro Jahr ausgebracht werden. Sehr sinnvoll und wichtig ist es, bei Bodenuntersuchungen den Humus mitbestimmen zu lassen. Mit dem Wissen...
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