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Informationsveranstaltung zum Aktionsplan Kupierverzicht

Tierhalter-Erklärung ist Pflicht ab 1. Juli

Mit dem „Nationalen Aktionsplan zum Verzicht auf das Schwänzekupieren" steht den Schweinehaltern ein neues Ärgernis ins Haus. Denn die Zeitspanne, bis die geforderte Tierhalter-Erklärung mitsamt der Risikoanalyse Kupierverzicht ausgefüllt in den Betriebsunterlagen vorliegen muss, ist kurz.

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Die Bewertung des Beschäftigungsmaterials ist Teil der Risikoanalyse. Abgefragt werden die Eigenschaften sowie die Nutzungshäufigkeit.
Die Bewertung des Beschäftigungsmaterials ist Teil der Risikoanalyse. Abgefragt werden die Eigenschaften sowie die Nutzungshäufigkeit.Foto: Landpixel
Es dauerte darum auch nicht lange, bis am vergangenen Freitag der Saal im Rasthaus Ulm-Seligweiler zu beben begann und die rund 100 Zuhörer der Informationsveranstaltung des Landesbauernverbandes (lBV) zum Aktionsplan ihrem Unmut Luft machten. Zum Unverständnis über den Sinn der neuen Rechtsvorschrift – „Was hat das mit Tierschutz zu tun" – kommt der Ärger über fehlende Informationen zu den ab 1. Juli geltenden Pflichten. Das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium hatte erst am 10. Mai die erste Pressemitteilung zu den konkreten Maßnahmen herausgegeben (veröffentlicht in BWagrar 20/2019, Seite 31). Aktionsplan ist Kompromiss Vereinzelte Kritik am Berufsstand, wonach dieser es versäumt habe, sich gegen den Aktionsplan zu wehren,...
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