Baustopp wegen der AwSV
Probleme beim Grubenbau
Durch die 2017 in Kraft getretene Novelle der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sowie das dazu gehörende technische Regelwerk (TRwS 792) haben sich die Auflagen für den Bau von Güllegruben massiv verschärft (siehe BWagrar 24/2019, S. 22).
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Die Vorgabe, dass die vorgeschriebenen Leckageerkennungssysteme und die entsprechenden Baustoffe letztendlich alle vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen sein müssen, hat aktuell nahezu zu einem Erliegen der Bautätigkeit geführt. Hintergrund ist die Tatsache, dass bislang nur ein Dichtfolienhersteller eine Zulassung erhalten hat, diese jedoch für süddeutsche Verhältnisse (Bau für Tiefbehälter) nicht geeignet ist. Grundsätzlich kann die örtlich zuständige Behörde im konkreten Einzelfall und in ihrem eigenen Ermessen Ausnahmen gemäß § 16 Abs. 3 der AwSV von den genannten Vorgaben zulassen. Davon wurde jedoch in den vergangenen Wochen kaum Gebrauch gemacht. Für den Landesbauerverband (LBV) ist dies ein völlig unhaltbarer...
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