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Mit EU-Recht vereinbar

Pauschalierung

Veröffentlicht am
Das Bundesfinanzministerium hält die Regelung zur Mehrwertsteuerpauschalierung für Landwirte mit dem EU-Recht für vereinbar. Deshalb werde man die deutschen Regeln beim anstehenden Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verteidigen. Die aktuellen EU-Regeln würden die deutsche Auslegung, also eine Pauschalierung für alle Betriebsgrößen, rechtfertigen. Die EU-Kommission ist anderer Ansicht. Sie will Deutschland aufgrund der aus ihrer Sicht fehlerhaften Auslegung der EU-Vorgaben vor dem EuGH verklagen. Die Kommission wirft Deutschland vor, die Pauschalregelung unzulässig auch auf Eigentümer großer landwirtschaftlicher Betriebe anzuwenden.
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