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„Vetorecht" für das UM

Pläne für Tierwohllabel

Der Gesetzentwurf von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner für ein freiwilliges staatliches Tierwohllabel sieht ein weitreichendes Vetorecht für das Umweltministerium (UM) bei der Festlegung von Tierwohlanforderungen vor. DBV-Präsident Joachim Rukwied hat diese Pläne scharf kritisiert.
Veröffentlicht am
Die Ministerin hat einen Gesetzentwurf „zur Einführung und Verwendung eines Tierwohlkennzeichens" vorgelegt, der nach der Ressortabstimmung ins Kabinett eingebracht werden soll. Der Gesetzentwurf sieht ein weitreichendes Vetorecht für das Bundesumweltministerium bei der konkreten Festlegung von Tierwohlanforderungen des Siegels vor; der Bundesrat soll dagegen kein Mitspracherecht erhalten. Laut Gesetzentwurf wird das Landwirtschaftsministerium ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates „im Einvernehmen mit dem Bundesumweltministerium" die Einzelheiten zu den Anforderungen an die Haltung, den Transport und die Schlachtung von Tieren, die mit dem Tierwohlkennzeichen gekennzeichnet werden sollen, zu regeln und dazu...
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