Antwort der Landesregierung lässt auf sich warten
Ausnahmen für bodennahe Gülleausbringung
Seit Oktober 2017 hat eine Arbeitsgruppe Technik" beim Ministerium Ländlicher Raum (MLR) in Stuttgart auf Anregung des Landesbauernverbandes (LBV) Vorschläge für richtlinienkonforme Ausnahmen von den Vorschriften zur bodennahen Gülleausbringung ausgearbeitet. Eine Umsetzung durch die zuständigen Ministerien, außer dem MLR das Umweltministerium (UM), steht immer noch aus.
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Die derzeit geltende Düngeverordnung sieht vor, dass auf bestelltem Ackerland ab Februar 2020 und auf Grünland, Dauergrünland oder mehrschnittigem Feldfutterbau ab Februar 2025 flüssige organische Düngemittel und flüssige organisch-mineralische Düngemittel, einschließlich flüssiger Wirtschaftsdünger, mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff, nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden dürfen. Gleichzeitig sind hiervon Ausnahmen möglich, wenn zum Beispiel andere Ausbringverfahren mit vergleichbar geringen Ammoniakemissionen angewandt werden. Weitere Gründe für Ausnahmen der bodennahen Ausbringung können vorliegen, wenn die Einhaltung der oben genannten...
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