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Geförderter Naturschutz

Die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) gilt als das zentrale Förderinstrument des Naturschutzes. In Sachen Biodiversität und Artenschutz leistet sie einen wichtigen Beitrag. Lesen Sie, wie Landwirte hiervon profitieren.
Veröffentlicht am
Pflege von Wacholderheiden auf der Alb.
Pflege von Wacholderheiden auf der Alb.Leidig
Die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) dient dem Erhalt naturschutzwichtiger Lebensräume in unserer Kulturlandschaft. Grundlage für die Förderung nach der LPR ist eine Förderkulisse. Dazu gehören geschützte Biotope, Naturdenkmale, Naturschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete, Nicht-Aufforstungsgebiete und Gebiete, für die Biotopverbundkonzepte vorliegen. Die LPR ist insgesamt in fünf Teile gegliedert. Teil A: Vertragsnaturschutz, Teil B: Arten- und Biotopschutz, Teil C: Grunderwerb zur Biotopentwicklung, Teil D: Investitionen und Teil E: Dienstleistungen. Die für Landwirte relevanten Teile sind A, B und D. Verträge meist über 5 Jahre Vertragsnaturschutz (Teil A): Sind auf einer geschützten Fläche jährlich wiederkehrende Bewirtschaftungsauflagen...
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