Geförderter Naturschutz
Die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) gilt als das zentrale Förderinstrument des Naturschutzes. In Sachen Biodiversität und Artenschutz leistet sie einen wichtigen Beitrag. Lesen Sie, wie Landwirte hiervon profitieren.
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Die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) dient dem Erhalt naturschutzwichtiger Lebensräume in unserer Kulturlandschaft. Grundlage für die Förderung nach der LPR ist eine Förderkulisse. Dazu gehören geschützte Biotope, Naturdenkmale, Naturschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete, Nicht-Aufforstungsgebiete und Gebiete, für die Biotopverbundkonzepte vorliegen. Die LPR ist insgesamt in fünf Teile gegliedert. Teil A: Vertragsnaturschutz, Teil B: Arten- und Biotopschutz, Teil C: Grunderwerb zur Biotopentwicklung, Teil D: Investitionen und Teil E: Dienstleistungen. Die für Landwirte relevanten Teile sind A, B und D. Verträge meist über 5 Jahre Vertragsnaturschutz (Teil A): Sind auf einer geschützten Fläche jährlich wiederkehrende Bewirtschaftungsauflagen...
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